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Achtung - diese Seiten sind kein Design, keine tolle Webseite, sondern Basis- und Archivmaterial für Textmaterial von
The3Heroes, einige Links sind veraltert und broken. Informationen und Artikel weiter unten - diese Webseite wird an
sich nicht offiziell gewartet.
Lesen Sie doch www.cc-news.service.info
Diese Seiten bleiben relativ nun ungewartet noch zu Archivierungsgründen (weiter unten) online.

Auf Seite 2 die alte Seite auch mit Grundsatzurteilen. Nun hier direkt zum alten Archiv. Mehr auf cc-news-service.
PR und Beiträge über suchen:
The3Heroes auf Pressemitteilungen Nicht vergessen, eigentlich muß sowieso alles der Staat bezahlen, auch alles, was
für das Wohl ist, glauben Sie es nicht, dann lesen Sie den vorherigen Artikel, auf den Link clicken.
Weder die Abgabenordnung, noch Grundsatzurteile
noch das Menschen- und Völkerrecht erlauben Steuern in der BRD. <-- Hier ein einfacher Artikel zum Steuerrecht vom
15. Dezember 2007, aktuelle und umfassende Informationen folgen hier darunter in weiteren Links und hier auch großer Artikel.
VÖ: 14th March 2008 - Update, 15.und 16. März 2008, Is greed turning the DoD into a bunch of liars, Dick Cheney,
The Weekly Standard und CNN als weiteres Informationsmaterial unterhalb des Artikels
VÖ: 13. März 2008, Völkermörderin wird Leitende Oberstaatsanwältin (Musik-Background)
VÖ: 13. März 2008, Bakschich für Prinz Albert?
VÖ: 11. März 2008, Ist der Bund der Steuerzahler ein Völkermörder?
von Conny Crämer
(cc) Veröffentlichung vom 04. März 2008 mit Update vom 11. März 2008, Update 31. Mai 2008 neuer Link vom BMF, kleine Wortkorrektur am 19. August 2008: Steuern ? Müssen Bund und Länder bezahlen !
Hip Hip Hurra, Steuern gibt es nicht, so könnte es als Schlagzeile auf der BILD stehen, aber der Axel Springer Clan und die Bertelsmänner
weigern sich vehement, das zu veröffentlichen. Auch die bajuwarische Süddeutsche bockt gegen das Grundgesetz gegen den
Artikel 106 GG , die Rheinische Post auch, und sogar
RTL und ProSieben mitsamt ARD und ZDF verbreiten weiterhin Verfassungswidriges.
Dabei schränkt die Abgabenordnung in
AO § 413 wirklich keine
Geldwegnahme (Artikel 14 Grundgesetz = GG ) ein, auch die Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG Absatz 1) wurde nicht eingeschränkt, deshalb wäre
schon das Ausfüllen eines Steuerformulars ein verfassungsfeindlicher Akt und trotzdem lügt die Presse und nimmt das Volk weiterhin mit aus. Also
Geld darf man nicht wegnehmen, keine Behörde darf das. Aber wieso halten sich Behörden nicht an das Gesetz, trotz Beweise auf den
Webseiten des Bundesfinanzministerium, Bundesministerium für das Innere und das Grundgesetz selber ? Es gibt sogar mehrere Grundsatzurteile.
Wieso lügt die Presse? Liegt das an den Großaktionärsfritzen, die Angst haben, der Pöbel könne reich werden oder wurden zuviele
unschuldige Opfer in den Freitod, Mord oder in den Knast
getrieben mit der Strafe "Steuerhinterziehung"? Oder hat die Presse zuviel Reiche reingelegt, die nicht so wollten, wie die
Presse und schon wurden Steuerdramen erfunden und inszeniert?
Seit 1955 gibt es keine Steuern mehr vom Volk, das steht in der Historie zum Verfassungsrecht, das
erzählte Herr Schäuble im letzten Jahr im Rahmen seiner EU 2007 Rede, das steht so im
Grundgesetz , das wird so geurteilt, aber keiner will es groß
veröffentlichen. Ja wie viele Tote haben denn der Bertelsmann Club und Steuersoftware Hersteller und die Datev so auf dem Gewissen - wegen falscher
Steuerliteratur? Da noch heute das Volk ausgenommen wird, sind es in all den Jahren Hunderte Millionen von Bundesbürgern Opfer geworden,
einige tot, andere im Knast, auf der Flucht oder schlimmstensfalls in der Psychiatrie und der Rest ärgert sich noch immer mit den
merkwürdigen Steuergesetzen herum. Was hat das Volk denn noch immer mit Steuergesetzen zu tun? Natürlich gar nichts. Da
kann man in NRW direkt nach Verstoß des Landesbeamtengesetzes schreien und Amtsmißbrauch Artikel 34 GG und trotzdem bricht die Finanzamt-Bande noch
immer das Gesetz.
Im Artikel 106 GG steht eindeutig, das Aufkommen steht dem Staat zu. Herr Schäuble sprach auch im letzten
Jahr, das Aufkommen steht seit 1955 Bund und Ländern zu, aber zuvor von 1949 bis 1955 flossen die Steuern vom Volk in Richtung Bund, Länder und Gemeinden.
Hier ist die Urversion des Grundgesetzes von 1949 - genau wie Herr
Schäuble es im letzten Jahr erzählt hatte. Können Journalisten, Steuerberater, Rechtsanwälte, die Staatsanwältin Lichtinghagen (StA Bochum) und
die Steuerfahnder nicht zwischen Ertrag, Aufkommen und Einkommen unterscheiden? Sind es wahrlich Analphabeten oder zeigt sich ein dunkles Bild
von Sadisten oder Psychopathen, die völlig im Wahn des Menschenhasses sogar das Grundgesetz brechen? Darfur beim Finanzamt, praktiziert
von der Presse, Völkermord praktiziert vom Ruhrpott wegen Analphabetismus ?
Die Presse muß sich an das Grundgesetz halten, sonst kann man der Presse die Grundrechte entziehen. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt auf seinen Webseiten:
Der Bürger darf aufmucken und sogar radikale Meinungen vertreten.
Und was machte das Bundesfinanzministerium vor der großen Razzia? Es löschte erst einmal Beweise von hunderten von Webseiten, daß es wußte, daß
es keine Steuern gibt, damit Herr Steinbrück gut aussieht, wenn er gegen die Steuersünder meckert. Dabei muß er doch gegen Behörden vorgehen?!
Täterschutz wird bekanntlich oft praktiziert, dabei müssen doch die Opfer beschützt werden, also das Volk und nicht Dummschwätzer.
Auf dieser Seite standen etliche Beweise, die einfach gelöscht wurden
Bundesministerium der Finanzen, Achtung diese Webseite wurde vom Bundesministerium für Finanzen entfernt !
Wie die Seite ausschaute sieht man hier, aber ohne Grafiken . Immerhin wurde es woanders
eingefügt Abgabenordnung
, Schlußregelung. Dies entspricht der AO 413.
Aber was soll der Hickhack, Steuern ja oder nein. Wollte sich der arme Ruhrpott mal groß aufspielen, sich mit reichen Leuten und Bankern anlegen,
ohne Rücksicht auf die Weltwirtschaft und institutionelle Anleger? Einkommensteuer bezahlen nun mal Bund und Länder und der SoLi wird
vom Bund geblecht. Und wo steht das? Natürlich
hier
Aufkommen, Einkommen, wer für eine Rechnung bezahlt, kommt dafür auf, PISA wäre wohl vernichtend gewesen, für Frau Lichtinghagen und die
Steuerfahnder-Bande. Man spricht kein deutsch, soso, leider bei der Presse auch nicht. Im übrigen sind Finanzmonopole keine Metropolen sondern
Industriezweige wie eigentlich die Öl-Industrie, Branntwein, Zucker und vieles mehr. Aber nunja einmal Prinz Albert die Hand schütteln, muß wohl ganz
toll für Frau Merkel sein. Einmal große Staatsfrau spielen und ganz böse meckern gegen die Steuersünder, aber leider nicht gegen den Axel Springer Verlag,
dabei gibt es Gerüchte, daß sie eng mit Friede Springer befreundet ist. Machen die da etwa Halbe/Halbe, was vielleicht Geld betreffen könnte?
Also lassen Sie sich nur nicht von der Lügenpresse verarschen, schon gar nicht von dem Finanzamt. Als Deutscher
sollten Sie jedoch eine bundesdeutsche Gesinnung haben und kein Reichsdeutscher sein, also kein Anhänger des Deutschen Reiches,
sei es Kaiser-Reich oder Weimarer
Republik oder Hitler sein. Viele Steuergesetze stammen aus der alten Zeit und im Rahmen des Menschenrecht für Kult und rituelle Handlung und Weltanschauung,
darf man dann denjenigen Steuern aufbrummen. Das entspricht Artikel 18 der UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, mit den Rechtsbehelfen
8 und 30 in Verbindung mit Artikel 1 GG Absatz und Artikel 20 GG Absatz 3. GG = Grundgesetz. Ich bin Bundesdeutsche für mich gelten Bundesgesetze.
Hier 2 Grundsatzurteile , daß man Eigentum und Geld nicht wegnehmen darf.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052380.html 13. November 1979, -- 1 BvR 1022/78 -- Teil einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Grundrechte auch im jeweiligen Verfahrensrecht Geltung beansprucht.
So folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses
Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung
einschließt (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 325 [334]; 49, 220 [225]; zum Gebot fairer Verfahrensführung
vgl. ferner BVerfGE 46, 202 [210] m.w.N.). Auszug-Ende Mit einem Click geht es auf das
wichtige alte Urteil aus dem Jahr 1958
Urteile des Bundesverfassungsgericht werden Bundesgesetz siehe hier: § 31 BverfGG. Auch das Bundesfinanzministerium schreibt am 06. Februar 2008 , daß Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht für
alle gelten. Auch unanfechtbar gewordene Steuerbescheide können immer wieder korrigiert werden:
Abgabenordnung AO § 130. Trotzdem empfehle ich
das Finanzamt besser anzuschreiben und nicht auf automatische Rückzahlung zu hoffen.
Auch das Bundesministerium für das Innere schreibt, Grundrechte dürfen von Behörden nicht genommen werden und
die Staatsgewalt muß uns das Volk vor dem Grundrechteraub beschützen. Zu den Grundrechten gehören Eigentum, Geld, Gesundheit, Handlungsfreiheit,
Menschenrecht, Berufsfreiheit und vieles andere mehr. Es gibt bereits sowieso für fast alles schon Grundsatzurteile, die Bundesgesetz
geworden sind. Hier erst einmal das BMI zum Grundrechteklau. Die Grundrechte darf man nicht nehmen, soso, auch was Steuern betrifft, das steht
hier in dem einfachen Text auf der rechten Seite, auch eine offizielle Behörden-Webseite des BMI. Und siehe da, der Gesetzgeber wollte es uns schön machen, die Grundrechte wollte er uns nicht nehmen, also weder Geld noch die Handlungsfreiheit.
Das heißt nicht, daß man sich an die sonstigen Gesetze nicht halten muß. Es zählen wegen den meist fehlenden Einschränkungen nur das Grundgesetz,
Menschenrecht und Völkerrecht.
Die Presse und Verlage haben wohl absichtlich das Volk in die Misere gesteuert, anscheinend
aus reiner Völkermord-Geilheit oder aus deren etwaiger Geisteskrankheit. Aber, die Presse mag nun mal den Krieg, vielleicht auch besonders deren
Aktionäre, die mit (verfassungsfeindlichen) Waffengeschäfte einen dicken Reibach machen oder die Presse hat mal wieder wegen Falschberichterstattung
zu viele Menschenleben auf dem Gewissen und will sich lieber nicht outen.
Veröffentlichung: 09./11.Januar 2008, Wollten Afghanistan und der WDR den großen Krieg ?
Langversion: Amtsrichter rügt Psychiater - darunter - Fall Robbie Williams Haft beantragt.
14. August 2007, Düsseldorf. Frau Bridges, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf hat die Journalistin Conny Crämer am 09. August 2007 vorübergehend per Ordnungsamt in die Rheinische Kliniken in die Geschlossene Psychiatrie zwangseinweisen lassen. Zuvor holten zwei rüde Männer des Ordnungsamtes Düsseldorf, Frau Crämer ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Beschluß zu Hause ab und bedrohten Frau Crämer. Frau Bridges sah eine Fremdgefahr von Frau Crämer für andere gegeben.
Frau Bridges ist die Psychiatern, die im Auftrag des angeblichen Rechtsanwaltes von Robbie Williams, Dr. Frank Barner aus Berlin, bereits im November 2005, die Journalistin in die Zwangspsychiatrie stecken wollte. In der bereits ausgestrahlten Live-Sendung von Conny Crämer befundete die Psychiaterin einen Sendungswahn und Journalismus sei eine psychophatologische Erkrankung von Frau Crämer.
Kurz vor der Zwangseinweisung am letzten Donnerstag hatte Frau Crämer Klage beim BGH in Bezug auf den Robbie Williams-Fall eingereicht. Davon negativ berührt waren natürlich Frau Bridges und Rechtsanwalt Barner. Frau Bridges war am vergangenen Donnerstag wieder nicht in der Lage intellektuell dem Gespräch zu folgen und zeigte keine Einsicht, daß die Gefahr im Jahr 2005 nun mal nicht von entführenden Außerirdischen für Robbie Williams bestand. Dies erkannte sogar das Landgericht Düsseldorf im Dezember 2005. Das Gericht erwähnte richtig verschwörerische Gruppierungen. Ebenso konnte es Frau Bridges nicht logisch umsetzen, daß Frau Crämer ehemalige PR-Texterin für eine WDR-Tochter war und noch heute journalistisch tätig ist, nach wie vor selber auch noch Karten legt und auch therapeutisch tätig ist und eine Webseite für Rechtsberatung hat.
Frau Bridges erschien das alles psychotisch, unterstellte Frau Crämer eine Suizidgefahr und ließ die Journalistin, die bei der Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, sofort vom Ordnungsamt in die Geschlossene Psychiatrie fahren. Noch nicht einmal Blutdruck wurde gemessen. Frau Bridges wollte ebenso nicht die Webseiten von Frau Crämer überprüfen, keinen Richter hinzuziehen, eine rechtsmedizinische Untersuchung für Frau Crämer lehnte Frau Bridges auch ab.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beleidigten Frau Crämer im Auto, sie sei eine schwer kranke Frau und bestätigten, daß Grundsatzurteile den beiden egal seien. Auch die Aufnahmeärztin zeigte sich rüde und auch Grundsatzurteile waren der Psychiaterin egal. Der Ausdruck Geiselhaft durch Ärzte, von Ursula Schmidt, bekannt als Bundesministerin für Gesundheit, gesagt, ließ die Psychiater kalt.
Es bot sich teilweise ein Panoptikum des Grauens in der Geschlossenen. Falsch behandelte Patienten, aufgedunsene Gliedmaßen, jemand schrie um Hilfe und bat um Hilfe durch die Feuerwehr und Polizei und einen guten Arzt und daß ihm bitte endlich Gott helfen täte, dort aus der Psychiatrie herauszukommen. Er war weggesperrt. Die Rheinischen Kliniken, vom Landschaftsverband Rheinland geführt, war schon in den 30er Jahren ein Horrorhaus der Psychiater. 1738 fanden an dem Ort die letzten Hexenverbrennungen statt, davor wurden an dem Ort laut der Stadt Düsseldorf Opfer dem Gott Wotan dargebracht. http://www.duesseldorf.de/bv/07/infos/historie.shtml
Am Folgetag der Zwangsunterbringung unterstellte man der Journalistin eine Denkstörung, so quacksalberte sich gemeingefährlich eine schwarzhaarige spanisch-ausschauende Psychiaterin etwas zurecht. Mit dem Beruf online-Journalismus konnte man so gar nichts anfangen, immerhin waren Jenseitskontakte bekannt. Immerhin plädierte ein Pfleger auch für Frau Crämer's Entlassung. Nach dem "Arztgespräch" machte dann endlich ein Amtsrichter dem Trauma ein Ende und ließ per Beschluß Frau Crämer wieder in Freiheit. Zuvor rügte er die Psychiater und erwähnte die Schindluder, die gerade in Düsseldorf mit dem Betreuungsrecht getrieben werden.
Frau Crämer hatte Verfahren auch gegen die Psychiatrie angestrengt. Erst vor kurzem wurde eine Klage von Frau Crämer bezüglich Psychiatrie 2004 zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen angenommen. Damals war Frau Crämer Opfer von Anschlägen, die man ihr in den Rheinischen Kliniken, in Düsseldorf „Grafenberg“ genannt, als paranoide Schizophrenie unterstellte, trotz damals eindeutiger Sachlage. Es ging auch um Entführungspläne, als Opfer der Attentäter war auch Robbie Williams vorgesehen. Frau Crämer hatte erst gerade vor einigen Tagen Anträge gestellt, daß alle Akten der Psychiatrie aus dem Jahr 2004 eingesehen werden können. Im übrigen stellt Unordnung auch kein Einweisungsgrund dar, so der Amtsrichter.
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Frau Bridges, Städtische Medizinaldirektorin der Stadt Düsseldorf hat die Journalistin Conny Crämer am 09. August 2007 vorübergehend per Ordnungsamt in die Rheinische Kliniken in die Geschlossene Psychiatrie zwangseinweisen lassen. Zuvor holten zwei rüde Männer des Ordnungsamtes Düsseldorf, Frau Crämer ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Beschluß zu Hause ab und bedrohten Frau Crämer. Frau Bridges sah eine Fremdgefahr von Frau Crämer für andere gegeben.
Frau Bridges ist die Psychiatern, die im Auftrag des angeblichen Rechtsanwaltes von Robbie Williams, Dr. Frank Barner aus Berlin, bereits im November 2005, die Journalistin in die Zwangspsychiatrie stecken wollte. In der bereits ausgestrahlten Live-Sendung von Conny Crämer befundete die Psychiaterin einen Sendungswahn und Journalismus sei eine psychophatologische Erkrankung von Frau Crämer.
Kurz vor der Zwangseinweisung am letzten Donnerstag hatte Frau Crämer Klage beim BGH in Bezug auf den Robbie Williams-Fall eingereicht. Davon negativ berührt waren natürlich Frau Bridges und Rechtsanwalt Barner. Frau Bridges war am vergangenen Donnerstag wieder nicht in der Lage intellektuell dem Gespräch zu folgen und zeigte keine Einsicht, daß die Gefahr im Jahr 2005 nun mal nicht von entführenden Außerirdischen für Robbie Williams bestand. Dies erkannte sogar das Landgericht Düsseldorf im Dezember 2005. Das Gericht erwähnte richtig verschwörerische Gruppierungen. Ebenso konnte es Frau Bridges nicht logisch umsetzen, daß Frau Crämer ehemalige PR-Texterin für eine WDR-Tochter war und noch heute journalistisch tätig ist, nach wie vor selber auch noch Karten legt und auch therapeutisch tätig ist und eine Webseite für Rechtsberatung hat.
Frau Bridges erschien das alles psychotisch, unterstellte Frau Crämer eine Suizidgefahr und ließ die Journalistin, die bei der Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, sofort vom Ordnungsamt in die Geschlossene Psychiatrie fahren. Noch nicht einmal Blutdruck wurde gemessen. Frau Bridges wollte ebenso nicht die Webseiten von Frau Crämer überprüfen, keinen Richter hinzuziehen, eine rechtsmedizinische Untersuchung für Frau Crämer lehnte Frau Bridges auch ab.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beleidigten Frau Crämer im Auto, sie sei eine schwer kranke Frau und bestätigten, daß Grundsatzurteile den beiden egal seien. Auch die Aufnahmeärztin zeigte sich rüde und auch Grundsatzurteile waren der Psychiaterin egal. Der Ausdruck Geiselhaft durch Ärzte, von Ursula Schmidt, bekannt als Bundesministerin für Gesundheit, gesagt, ließ die Psychiater kalt.
Es bot sich teilweise ein Panoptikum des Grauens in der Geschlossenen. Falsch behandelte Patienten, aufgedunsene Gliedmaßen, jemand schrie um Hilfe und bat um Hilfe durch die Feuerwehr und Polizei und einen guten Arzt und daß ihm bitte endlich Gott helfen täte, dort aus der Psychiatrie herauszukommen. Er war weggesperrt. Die Rheinischen Kliniken, vom Landschaftsverband Rheinland geführt, war schon in den 30er Jahren ein Horrorhaus der Psychiater. 1738 fanden an dem Ort die letzten Hexenverbrennungen statt, davor wurden an dem Ort laut der Stadt Düsseldorf Opfer dem Gott Wotan dargebracht. http://www.duesseldorf.de/bv/07/infos/historie.shtml
Am Folgetag der Zwangsunterbringung unterstellte man der Journalistin eine Denkstörung, so quacksalberte sich gemeingefährlich eine schwarzhaarige spanisch-ausschauende Psychiaterin etwas zurecht. Mit dem Beruf online-Journalismus konnte man so gar nichts anfangen, immerhin waren Jenseitskontakte bekannt. Immerhin plädierte ein Pfleger auch für Frau Crämer's Entlassung. Nach dem "Arztgespräch" machte dann endlich ein Amtsrichter dem Trauma ein Ende und ließ per Beschluß Frau Crämer wieder in Freiheit. Zuvor rügte er die Psychiater und erwähnte die Schindluder, die gerade in Düsseldorf mit dem Betreuungsrecht getrieben werden.
Frau Crämer hatte Verfahren auch gegen die Psychiatrie angestrengt. Erst vor kurzem wurde eine Klage von Frau Crämer bezüglich Psychiatrie 2004 zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen angenommen. Damals war Frau Crämer Opfer von Anschlägen, die man ihr in den Rheinischen Kliniken, in Düsseldorf „Grafenberg“ genannt, als paranoide Schizophrenie unterstellte, trotz damals eindeutiger Sachlage. Es ging auch um Entführungspläne, als Opfer der Attentäter war auch Robbie Williams vorgesehen. Frau Crämer hatte erst gerade vor einigen Tagen Anträge gestellt, daß alle Akten der Psychiatrie aus dem Jahr 2004 eingesehen werden können. Im übrigen stellt Unordnung auch kein Einweisungsgrund dar, so der Amtsrichter.
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Robbie Williams - Fall beim BGH, Haft beantragt
Press: Terrorism, Dick Marty, CIA, Robbie Williams and his spoofing lawyer
Artikel: Steuern gibt es nicht, trotz Kontenabfrageurteil
Gerichtskostenrechnungen sind verfassungswidrig
Angeblicher Anwalt von Robbie Williams hat Angst vor der Presse, hier Infos
Artikel: Verfassungsklage gegen Verfassungsurteile Nebenjob der Politiker
2 BvR 1542/07: Verfassungsklage gegen Verfassungsurteil zu Politiker-Nebenjobs
Verfassungsbeschwerde, NS-Entschädigung / andauernder Holocaust, Hochverrat
Bundesverfassungsgericht hebelt STGB aus
Verfassungsklage gegen das Tornado-Urteil eingereicht
Verfassungsklage gegen das Tornado-Urteil 2 BvE 2/07 vom 03. Juli 2007, Klage
vom 03. Juli 2007
Verfassungsklage gegen den Tornado Einsatz, 2 BvR 1145/07 und 2 BvE 2/07
vom 18. April 2007
PSYOPS der Bundeswehr Bundeswehrwebseite, verfassungswidrige Indoktrinierung? Bilder sind gerade defekt
www.de.robbiewilliams.com und www.robbiewilliams.de
Unicef in Sodomie-Skandal bei Robbie Williams verwickelt
Die Webseitenmacher von www.robbiewilliams.de sind nun für den offiziellen
deutschen Part von www.robbiewilliams.com zuständig.
P3000 ist schon als Service Company des Chats und Forums auf der deutschen Robbie Williams-Fansite
unangenehm aufgefallen.
Auf der ehemals von P3000 gefahrenen Webseite www.robbiewilliams.de wurden 2003 virtuelle
Sexorgien im Chat gehalten. Diese Seite lief früher komplett unabhängig von der offiziellen .com Homepage
des britischen Sängers. Pikant ist, daß Unicef auf der offiziellen Webseite von Robbie Williams
www.robbiewilliams.com präsent ist, auch auf dem deutschen Teil, der von P3000 betreut wird.
Sowohl das Management von Robbie Williams als auch eine Mitarbeiterin von
P3000 - damals in Köln und in Berlin ansässig wurden über schriftliche Sodomie-
Darstellungen (Sex zwischen Tier und Mensch) auf einer Fansite von Robbie Williams informiert.
Angeblich hatte der Sänger seine Zustimmung für diese Website damals gegeben.
Weder das Management noch P3000 griffen damals jedoch fürsorglich
für Kinder und Teenager bei dem Webseiten-Betreiber ein.
Das wäre das damalige Strafmaß gewesen bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe:
Polizei-Aktenzeichen: 500000-068894-04/7.
Der von Ihnen geschilderten Sachverhalt lassen den Verdacht auf u. a. folgende Straftaten zu:
§ 184 StGB - "Verbreitung pornografischer Schriften"
§ 184 a StGB - "Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften" (umfasst z. T. auch Gewaltverherrlichung)
§ 202 a StGB - "Ausspähen von Daten" (vage, da es sich um den Administrator handelt)
§ 303 a StGB - "Datenveränderung"
Due to the fact that the penal law in Germany is not according to the Constitution, all
charges seized to exist. However charges are possible using other paragraphs.
Local State's Attorney and General State's Attorney seem to be involved in crime themselves,
including crime against international criminal code. Only recently one State's Attorney was
suspected to support drug trafficking.
Aufgrund der Tatsache, daß das zur Zeit das noch STGB, die STPO und auch das Steuergesetz verfassungswidrig sind,
sind alle Strafanzeigen erloschen. Es gibt andere Methoden der Strafverfolgung - Grundrechtsverstöße und
andere Möglichkeiten. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft scheinen selber
in Verbrechen gegen das Völkerrecht verwickelt zu sein. Ebenso wurde im März 2007 eine Mitarbeiterin
der Staatsanwaltschaft verdächtigt,der Beihilfe von Drogendealern tätig gewesen zu sein.
Archiv Archive
Frau Crämer war fast 10 Jahre lang VERDI-Mitglied und hat vor einiger Zeit Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
eingereicht, wegen Verfassungswidrigkeit von VERDI aufgrund deren Unterstützung von verfassungsfeindlichen Strukturen.
Die Problematik besteht darin, dass in Ihrem Falle bundesdeutsches Recht nicht greift.
Server und Forum befinden sich auf britischem Boden.
Dementsprechend gilt britisches Recht. Inwieweit es sich um strafbare Handlungen
nach brit. Recht handelt kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Um jedoch die Angelegenheit nicht auf sich beruhen zu lassen habe ich Ihre Anzeige
mit der Bitte um Weiterleitung nach Großbritannien an das BKA gesandt.
Bislang habe ich jedoch noch keine Rückantwort erhalten.
Sollte diese noch erfolgen werde ich Sie selbstverständlich informieren.
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Daß Unicef solch einen Popstar unterstützt ist bedenklich, umgekehrt genauso.
Sein Video "Sin Sin Sin" erinnerte eher an einen wahnsinnigen, sexbesessenen Orgiensexclan
mit Robbie Williams als einzigen Sexgott, der junge Schwangere dann in einem Großraum-Schlafsaal zusammenpfercht.
Daß Unicef solch einen totalitärem Guru mit einem verbrecherischem Management folgt,
und Robbie Williams für Unicef als "Kinderbeschützer" haben will, beweist eher einen Unicef eigenen
Kinderschänderskandal und deren eigenen Stalker-Attitüden und Unfähigkeit Kinder und
Jugendliche vor solchen kranken Junkies und Alkoholikern zu beschützen. Dies ist gerade in Anbetracht von den Skandalen
in Sachsen bedenklich.
Daß Fans gewalttätig sein können, beweisen auch folgende Bilder.
Wer hat Informationen zu den möglichen Tätern, die diesen Wagen beschrifteten.
Hier Fotos. Who damaged the car ? If you have any information about it, please inform
The first picture is NO Poster. Das erste Foto ist KEIN Poster.


info(at)the3heroes.com oder dacapocc (at) aol.com
Merkwürdige Erscheinung, das aus dem Gebäude eines Towers vom World Trade Center herausragt. Ob
ein Flugzeug vorab wirklich einen Flügel verloren hat, kann ich nicht beurteilen. In den
oberen Videos sind beide Flügel bei dem einen Flugzeug zu sehen. Es geht um ein kleines Teil,
was dort, irgendwie rauskommt, was technisch möglich ist. Video analyst claims one wing fell off however compared
to the first two videos of this page, all wings were there, however something weirdly popped out of the tower that was
also seen on another day.
Interessant ist das Ding, was da so "gerade oben" im Video rausgepoppt ist. Das gab es wohl auch hier, an einem anderen
Tag, es machte sich auch relativ fix davon. Wer weitere Informationen hat, oder sich zum Thema hier äußern will, mailt
mir bitte. Allegedly some claim this video was an original sci-fi Channel advert and a fake, but again something pops out
of the World Trade Center in New York. Different day and NOT 11th September 2001. Have a look, this comes also in superslow motion.
Bestand das World Trade Center teilweise aus intelligenten Nano-Bauteilen? Weitere Erklärungen
könnten wahrscheinlich Jet Propulsion Labs bieten oder die "Idee" der Replikatoren der
Serie SG 1 Stargate. Was it nano pieces making up their own mind of architecture that rather wanted to be
a space ship, or was it Jet Propulsion Labs or what was that, that or who popped out? Feel free to email me.
On following underlined pages, actually on Beratung, more UFO / spaceship videos. Feel free to share your comments.
Auf TheSevenRays
weitere Videos mit UFOs oder direkter Link :
The Seven Rays-Beratung .
Dieses Drei-Eck-Raumschiff wurde mit Hilfe google earth über Australien gefunden. Ich halte es für echt. Es gibt verschiedene
Funde via Google Earth. Folgender Clip erschien mir der interessanteste zu sein, den ich bisher gesichtet habe.
Background Music gerade dieser Webseite gerade nicht online, sonst
dudelt:
Substructure mit Firewire von Café del Mar, Chill-Out, Volume 10
Achtung José Padilla von Café del Mar ist nicht der Al Qaeda José Padilla.
Copyright aller Artikel bei Conny Crämer (Cornelia Crämer)
(c) The3Heroes, Redaktionsbüro, Conny Crämer, Düsseldorf
FAX: 0211-50 739 23, [UstIdNr. DE 192896158], conny.craemer@the3heroes.com / dacapocc@aol.com
Schlußkommentar von mir, Conny Crämer:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) hat (angeblich) das Landgericht Hamburg entschieden (ich kenne das Urteil nicht),
dass die Erstellung eines Links zu einer externen Website unter Umständen eine Mitverantwortlichkeit für die
Inhalte der gelinkten Website zur Folge hat.
Dies kann, so das Gericht, nur durch eine eindeutige Distanzierung
von der verlinkenden Seite auf die verlinkten Inhalte ausgeschlossen werden. (Ähm, von Weiterbildung und Informationsverbreitung hielt das Gericht
wohl nichts. Verantwortlich ist immer der, der sowieso nur der auf der verlinkten Seite auf dem Impressum steht oder
als Verantwortlicher dort steht und nicht der Verlinkende. Aber 1998 ist schon lange her und das Internet noch für einige Neuland.
Das Urteil wäre ja so, als ob man Käufer von Büchern und Zeitungen und Zeitschriften und Radiohörer und TV-Zuschauer auch immer zu
einer öffentlichen
Distanzierung auffordern müsste, nur weil Herr Mustermann ARD und Frau Mustermann die BILD lesen.)
Vor diesem Hintergrund distanziere ich mich ausdrücklich von den
Inhalten sämtlicher externer Websites (und wohl von dem Urteil auch), auf die im Rahmen von dieser Hauptdomain
verlinkt wird. (Das war bestimmt sowieso kein GG-Urteil) Jede Haftung für Inhalte auf Webseiten, auf die ich hier
verlinke ist somit kategorisch ausgeschlossen. (Eine Empfehlung für eine Firewall und Anti-Spy-Programme wäre wohl wichtiger)
Der obige Absatz ist nur eine juristische Klausel. Einige
Seiten mögen besser sein als andere, aber dies ist sowieso nur rein persönlicher Geschmack. Von Inhalten, die eindeutig
gegen das Grundgesetz und das STGB verstoßen, distanziere ich mich natürlich ausdrücklich. Das liegt daran, ich bin Journalistin
und Artikel 18 Grundgesetz unterworfen bin. Aber aus Zeitgründen ist
es unmöglich, jede Seite (damit ist dann der gesamte Content einer Domain gemeint),
auf die ich verlinke oder von der ich vielleicht mit meinem Wissen oder ohne mein Wissen zitiert werden, zu überprüfen.
Das wäre auch nicht verhältnismäßig.


Und das oben ist da schöne Werbung bzw echte Information und nun für die Dame der Welt. Für weitere Information
der Anbiete, einfach dann auf die Banner und Rotation-Banner clicken.
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